Aufgaben

Die wesentlichen Aufgaben des Elternvereins sind:

  • Wahrnehmung der Aufgaben des Elternvereins gemäß § 63 SchUG (u.a. Abgabe von Vorschlägen, Wünsche, Beschwerden und Stellungnahmen an der Schule)
  • Entsendung der Vertreter der Erziehungsberechtigten in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
  • Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Elternhaus, Schüler und Schule und Mitwirkung im Rahmen der Schulgemeinschaft (§ 2 SchUG)
  • Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach dem SchUG zustehenden Rechte.
  • Unterstützung der Klassenelternvertreter bzw. der Elternvertreter im Schulgemeinschaftsausschuss bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
  • Förderung des Unterrichts der die betreffende Schule besuchenden Schüler durch enge zusammenarbeit mit dem Lehrkörper.
  • Wahrnehmung der Elterninteressen in Bezug auf Schulwegsicherung, Schülerbeförderung.
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (unter Ausschluss jeder regelmäßigen Fördertätigkeit)