Die wesentlichen Aufgaben des Elternvereins sind:
- Wahrnehmung der Aufgaben des Elternvereins gemäß § 63 SchUG (u.a. Abgabe von Vorschlägen, Wünsche, Beschwerden und Stellungnahmen an der Schule)
- Entsendung der Vertreter der Erziehungsberechtigten in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
- Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Elternhaus, Schüler und Schule und Mitwirkung im Rahmen der Schulgemeinschaft (§ 2 SchUG)
- Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach dem SchUG zustehenden Rechte.
- Unterstützung der Klassenelternvertreter bzw. der Elternvertreter im Schulgemeinschaftsausschuss bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- Förderung des Unterrichts der die betreffende Schule besuchenden Schüler durch enge zusammenarbeit mit dem Lehrkörper.
- Wahrnehmung der Elterninteressen in Bezug auf Schulwegsicherung, Schülerbeförderung.
- Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (unter Ausschluss jeder regelmäßigen Fördertätigkeit)